AGB

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der COMTEC HOWAG AG CH-8153 Rümlang

 

1.             Form und Gültigkeit des Vertrags

 

Mündliche Offerten, gedruckte Preislisten sowie schriftliche Offerten durch die COMTEC HOWAG AG, welche ohne genaue Annahmefrist für den Kunden sind, werden als nicht verbindlich erachtet und verpflichten die COMTEC HOWAG AG in keiner Weise. Ohne ausdrückliche gegenteilige Uebereinkunft, gelten diese allgemeinen Verkaufsbedingungen für jeden Vertrag zwischen der COMTEC HOWAG AG und dem Kunden, eventuelle Vertragsklauseln und -bedingungen des Kunden werden wegbedungen. Die Gültigkeit dieses Vertrages wird durch die Nichtigkeit allfälliger einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt, es sei denn, diese Bestimmungen würden einen wesentlichen Teil des Vertrags darstellen.

 

2.             Lieferung

 

Ohne gegenteilige Abmachung erfolgt jede Lieferung ab COMTEC HOWAG AG, 8153 Rümlang. Die Kosten für Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Kunden, sie werden auf der Rechnung separat aufgeführt. Die von der COMTEC HOWAG AG angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und sind abhängig von den Lieferfristen der Hersteller der Geräte der COMTEC HOWAG AG. Jede Lieferung ist vom Kunden nach deren Erhalt sorgfältig zu kontrollieren, etwaige Mängel sind der COMTEC HOWAG AG spätestens innert 8 Tagen mitzuteilen. Stillschweigen des Kunden bedeutet Annahme der Lieferung.

Versand und Transportgefahr gehen in jedem Fall zu Lasten des Abnehmers, selbst wenn fracht- oder portofreie Warenlieferung vereinbart war.

Im Fall eines Versand- oder Transportschaden muss der Abnehmer beim Versand oder Transportunternehmen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme veranlassen. Dies hat auch zu geschehen, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schäden aufweist. Die Schadenersatzansprüche sind beim Versand- oder Transportunternehmen unverzüglich geltend zu machen und der COMTEC HOWAG AG mitzuteilen.

 

3.             Installation

 

Wenn der Vertrag die Installation der Geräte durch die COMTEC HOWAG AG vorsieht, ist der Kunde verpflichtet, die von der COMTEC HOWAG AG vorgeschriebenen Vorbereitungen zu treffen, z.B. geeignete Stromquellen, verfügbarer Platz für das Aufstellen der Geräte, etc. Allfällig entstehende Installations- und Reisekosten werden, ohne gegenteilige Abmachung, dem Kunden zum entsprechenden Stundenansatz verrechnet.

 

4.             Eigentumsvorbehalt

 

Die COMTEC HOWAG AG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Der Abnehmer ist verpflichtet, der COMTEC HOWAG AG den Standort der Ware und jegliche Verwendung derselben mitzuteilen. Die COMTEC HOWAG AG ist zum Eintrag des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Abnehmers in das entsprechende Register berechtigt, soweit das Recht am Ort der gelegenen Sache dies vorsieht. Der Abnehmer bevollmächtigt die COMTEC HOWAG AG hiermit, auch andere am Ort der gelegenen Sache zur Begründung des Eigentumsvorbehalts notwendige Formalitäten in seinem Namen vorzunehmen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzugs, ist die COMTEC HOWAG AG nach Mahnung  und entsprechender Androhung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Abnehmer zu deren Herausgabe verpflichtet.

 

5.             Garantie

 

Für die von der COMTEC HOWAG AG verkauften Produkte gilt die vom Hersteller gewährte Garantie ab Verkaufsdatum , sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Die Garantie-Verpflichtung der COMTEC HOWAG AG beschränkt sich auf Reparatur bzw. Ersatz der als defekt erkannten Teile, wobei der COMTEC HOWAG AG die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz zusteht. Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, welche entstanden sind, aufgrund von üblicher Abnutzung, wegen schlechten Unterhalts, Nichtbeachten der Gebrauchsanweisung, Reparaturversuchen durch den Kunden oder besonders durch Drittpersonen ohne Einwilligung der COMTEC HOWAG AG, nichtfunktionieren der Geräte bei Stromausfall oder ähnlichen Gründen. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die entstanden sind durch fehlerhafte Standard-Software oder fehlerhafte Bedienung der Software durch den Kunden, ferner Schäden, die entstanden sind durch höhere Gewalt. Die Kosten für die Behebung solcher Mängel gehen voll zu Lasten des Kunden.

Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz des mittelbaren Schadens oder auf Entschädigung für Nutzungsentgang werden ausdrücklich wegbedungen. Von jeder Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien. Bei diesen Produkten gilt nur die allfällige Garantiezeit der jeweiligen Hersteller und Zulieferer. Eine eventuelle Entschädigung für ein Ersatzgerät und die Verhältnismässigkeit, ein solches während der Reparaturzeit zu stellen, ist Ermessenssache der COMTEC HOWAG AG. Der Kunde hat die COMTEC HOWAG AG umgehend über die Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels zu orientieren.

 

6.             Haftung und Rücktrittsrecht

 

Nutzen und Gefahr der Kaufgegenstände gehen spätestens mit Abgang der Lieferung vom Domizil der COMTEC HOWAG AG, auf den Besteller über.

Die Haftung der COMTEC HOWAG AG aus der Lieferung mangelhafter Waren beschränkt sich auf die in Ziffer 5 aufgeführten Leistungen. Die COMTEC HOWAG AG haftet nicht für Schäden aus verspäteter oder unvollständiger Lieferung. Die COMTEC HOWAG AG kann nicht zum Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens verpflichtet werden, welcher dem Kunden durch solche verspäteten oder unvollständigen Lieferungen entstehen könnten.

Wenn aus Gründen, die von der COMTEC HOWAG AG nicht zu vertreten sind, der Vertrag nicht innert nützlicher Frist oder zu wirtschaftlich annehmbaren Bedingungen erfüllt werden kann, so hat die COMTEC HOWAG AG und der Kunde das Recht, unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist mit eingeschriebenem Brief, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

 

7.             Zahlungsbedingungen

 

Vorbehältlich anderslautender Abmachungen sind die Preise in den Offerten und Unterlagen der COMTEC HOWAG AG in Schweizerfranken, ab Glattbrugg, inkl. MWST. Preise für Wiederverkäufer sind netto, exkl. MWST. Die COMTEC HOWAG AG behält sich Preisänderungen auf bestellten, aber noch nicht gelieferten Waren vor. Falls eine solche Aenderung zu einer Preiserhöhung von über 10% führt, hat der Kunde das Recht, seine Bestellung für die entsprechende Ware zu annullieren.

Ohne anderslautende Uebereinkunft sind die Rechnungen prinzipiell innert 10 Tagen zu begleichen. Bei Fakturen unter Fr. 100.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.-- berechnet. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Kosten für Porto und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so ist die COMTEC HOWAG AG berechtigt, die allfälligen weiteren Lieferungen von der Bezahlung der fälligen Rechnung abhängig zu machen. Auf Beträge, die zur Zeit ihrer Fälligkeit ausstehen, ist die COMTEC HOWAG AG berechtigt, einen Verzugszins von 6% zu verlangen.

Tritt beim Kunden ein Versicherungsschaden ein, so hat er die COMTEC HOWAG AG für die Reparatur, bzw. den Ersatz direkt zu entschädigen, gemäss den allgemeinen Zahlungsbedingungen. Ein Zuwarten mit der Zahlung bis zum Eintreffen der Versicherungsleistung ist nicht zulässig.

 

8.             Abtretung des Vertrags

 

Die COMTEC HOWAG AG ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gegebenenfalls ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

 

9.             Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Der vorliegende Vertrag untersteht Schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

 

GERICHTSSTAND IST DER SITZ DER COMTEC HOWAG AG.

 

COMTEC HOWAG AG,  CH-8153 Rümlang

 

 

 

Revision  Juni 2001 / TOFIDA AG